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Urteil Lebensversicherung: Versicherungsnehmern muss bei vorzeitiger Vertragsauflösung mindestens die Hälfte ihrer Beiträge erstattet werden
Von admin | 16.Februar 2006
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 12. Oktober 2005 ein Urteil zugunsten von Kunden von Lebensversicherungen gesprochen.
Die BGH-Richter entschieden, dass Versicherungsnehmern bei vorzeitiger Vertragsauflösung der Lebensversicherung mindestens die Hälfte ihrer Beiträge erstattet werden müssen. Durch dieses Urteil können Lebensversicherungskunden bei vorzeitiger Kündigung ihres LV-Vertrages mit deutlich höheren Rückzahlungen als vor diesem Urteil rechnen. Bisher erhielten Versicherungsnehmer, die ihren Lebensversicherungs-Vertrag in den ersten drei bis fünf Jahren vorzeitig kündigten, kaum Geld von Versicherer zurück.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
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