« Debeka will gegen Krankenkassen-Reform Klage einreichen | Home | Finanztipp: Lebensversicherung als Steuersparmodell »
Bundessozialgericht zu Betriebsrenten
Von admin | 10.Mai 2006
10.05.2006 – Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts zu Betriebsrenten hat der Verbraucherzentrale Bundesverband neue Regeln für Steuer- und Sozialabgaben bei der Altersvorsorge gefordert. Das Bundessozialgericht hatte heute bestätigt, dass für Betriebsrenten in voller Höhe Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen sind. “Für viele Arbeitnehmer wird die selbstfinanzierte Betriebsrente dadurch völlig unrentabel”, warnte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Gleichzeitig kritisierte sie die Ungleichbehandlung verschiedener Vorsorgeformen: “Das Durcheinander, für welche Form der Altersvorsorge welche Sozialabgaben und welche Steuern fällig werden, ist inzwischen nicht mehr zu steigern.”
(Quelle: vzbv.de)
Topics: Private Altersvorsorge, Rentenversicherung, Versicherungen | Kein Kommentar »
