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Finanztipp: Lebensversicherung als Steuersparmodell
Von Lothar | 15.Mai 2006
Lebensversicherung als Steuersparmodell in der Erbschaftsteuer: Eine Kapital-Lebensversicherung ist nicht für die Altersversorgung wichtig. Wer größere Beträge verschenken oder vererben will, kann dem Finanzamt mit der 2/3-Regelung bei der Besteuerung von LV-Policen ein Schnippchen schlagen. Die Hinterbliebenenversorgung kann über die Lebensversicherung eine völlig neue Dynamik bekommen. Beispiel: Bei Geldgeschenken die Steuer mindern. Ein Lebensgefährte möchte seiner Partnerin 75.000 Euro schenken. Geschieht dies unmittelbar, so wird lediglich der Freibetrag i. H. v. 5.200 Euro abgezogen. Auf 69.800 Euro fallen dann 23 Prozent Schenkungsteuer an (also 16.054 Euro ). Anders beim Einsatz einer Lebensversicherung. Wenn bereits 75.000 Euro als Prämien einbezahlt sind, so kommt als Bemessungsgrundlage nur 2/3 davon, also 50.000 Euro zur Besteuerung. Wiederum geht der Freibetrag i. H. v. 5.200 Euro vorab weg. Es verbleiben 44.800 Euro, für die 17 Prozent Schenkungsteuer fällig werden (also 7.616 Euro). Im Ergebnis kann man so 8.438 Euro Steuer sparen.
(Quelle: computerpartner.de / Alle Angaben ohne Gewähr)
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