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Hausratversicherung: Unterversicherung vermeiden, Schadensliste schnell vorlegen
Von Lothar | 27.Mai 2006
Wer schon einmal einen Einbruch in den eigenen vier Wänden erlebt hat, dem sitzt der Schock lange in den Gliedern. Neben den psychischen Folgen ist auch der materielle Schaden oft schwer: Viele sind sich der Werte ihrer alltäglichen Gegenstände gar nicht bewusst, meist stellt sich leider erst im Schadensfall eine Unterversicherung heraus. Dabei muss der Schutz der Wohnungseinrichtung nicht teuer sein. Wie bei vielen anderen Versicherungen gilt auch bei der Hausratpolice: Vergleichen hilft sparen. Unbedingt zu beachten ist, wenn es zum Einbruch gekommen ist: Nach Einbruch Schadensliste sofort der Hausratversicherung vorlegen! Versicherungsrechtlich kann nämlich ein langes Abwarten ins Abseits führen. Nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Köln (Az. 24 O 570/03) braucht eine Hausratversicherung den Schaden nach einem Einbruch nicht zu übernehmen, wenn der Versicherte die Aufstellung über die gestohlenen Gegenstände verspätet vorlegt.
(Quelle: ksta.de – Alle Angaben ohne Gewähr)
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