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Privat Krankenversicherte könnten von Gesundheitsreform profitieren
Von admin | 11.Juli 2006
Während durch die geplante Gesundheitsreform auf die gesetzlich Krankenversicherten möglicherweise neue Belastungen zu kommen, können privat Versicherte wahrscheinlich auf mehr Wettbewerb und größere Wahlrechte hoffen.
Für private Krankenversicherte könnten sich wichtige Verbesserungen ergeben, gesetzlich Krankenversicherte könnten dagegen mit einer Beitragserhöhung um ca. 0,5 Prozentpunkte rechnen. Nur wenn sie die neuen Regelungen intelligent nutzen, können sie die Belastungen durch die gesetzliche Krankenversicherung etwas reduzieren.
Die wichtigsten Änderungen, auf die sich Versicherte u. U. einstellen müssten:
Die Krankenkassenbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sollen künftig gesetzlich festgelegt und für alle Versicherten gleich hoch sein. Die Beiträge werden an einen Fonds abgeführt, aus dem die Kassen dann wiederum einen festen Betrag pro Versicherten sowie einen Ausgleich erhalten, der die unterschiedliche Struktur der Mitglieder hinsichtlich Alter, Krankheit und Geschlecht berücksichtigt.
Kassen, die mit diesem Geld nicht auskommen, müssen einen zusätzlichen Beitrag von ihren Mitgliedern erheben. Erzielen sie dagegen Überschüsse, können sie diese an ihre Mitglieder ausschütten. Für Versicherte wird es daher wichtig werden, solche Kassen zu finden und zu wechseln.
Alle Kassen sollen ihren Mitgliedern künftig sogenannte Hausarzttarife anbieten. Dabei verpflichten sich die Versicherten bei gesundheitlichen Beschwerden zunächst immer ihren Hausarzt aufzusuchen, und sich von diesem dann gegebenenfalls an einen Facharzt überweisen zu lassen. Wer sich darauf einläßt, kann im Gegenzug einen Bonus erhalten, wie beispielsweise einen Erlaß der Praxisgebühr von zehn Euro.
Zudem soll den Versicherten ermöglicht werden, das Verfahren der Kostenerstattung sowie Tarife mit Selbstbehalten zu wählen. Hiermit dürften ebenfalls Boni verbunden sein, beispielsweise die teilweise Erstattung von Beiträgen, falls keine Kosten geltend gemacht werden.
Für Versicherte im Alter zwischen 45 und 55 Jahren soll es wichtig werden, regelmäßig die angebotenen Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch zu nehmen. Sie erhalten Vorsorgescheckhefte nach dem Vorbild der Bonushefte beim Zahnersatz. Im Falle einer chronischen Erkrankung soll die sogenannte Überforderungsklausel dann nur noch gelten, wenn der Patient regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen hat oder sich hinreichend an einer Therapie beteiligt. Die Überforderungsklausel sieht vor, daß die Höhe der eigenen Zuzahlungen auf ein Prozent des Einkommens begrenzt ist.
Bisher fand zwischen den privaten Versicherungsunternehmen praktisch nur ein Wettbewerb um Neukunden statt. Bestandskunden konnten ihren Versicherer kaum wechseln, da in einem solchen Fall die Altersrückstellungen verfielen und daher der Beitrag bei der neuen Versicherung deutlich höher ausfiel. Künftig sollen Kunden ihre Altersrückstellungen mitnehmen können. Dadurch dürfte der Wettbewerb um privat Versicherte zwischen den Unternehmen zunehmen – zum Nutzen der Versicherten.
Quelle: wams.de
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