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Langzeiturlauber sollten Hausratversicherung / Wohngebäudeversicherung über Abwesenheit informieren

Von Lothar | 16.Juli 2006

Urlaubern, die länger als 60 Tage am Stück außer Haus weilen, sollten die eigene Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung über die Abwesenheit informieren. Hintergrund der Empfehlung: Tritt ein Schadensfall bei einer längeren Abwesenheit der Hausbewohner ein, ist dieser u. U. nicht durch die bestehende Versicherung gedeckt.
Versicherte können durch die Nichtinformation der Versicherung Ihren Versicherungsschutz verlieren und haben dann im Schadensfall keine Leistung aus der bestehenden Versicherung zu erwarten. Langzeiturlauber sollten deshalb ihre Versicherung rechtzeitig auf die eigene urlaubsbedingte Abwesenheit hinweisen.

Alle Angaben ohne Gewähr

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