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Private Krankenversicherung: Zahnbehandlung
Von Lothar | 4.August 2006
Wer sich beim Zahnersatz nach der vom Zahnarzt empfohlenen Methode behandeln lässt, dem kann die private Krankenversicherung nicht die Kostenübernahme verweigern. ARAG Experten haben dabei auf einen konkreten Fall verwiesen, in dem ein Versicherer den Antrag eines Patienten auf Kostenübernahme ablehnte.
Das Argument: Zu der vom Zahnarzt vorgeschlagenen Behandlungsmethode gebe es wesentlich günstigere Alternativen, die der Patient in Anspruch hätte nehmen können. Dagegen klagte der Versicherte – mit Erfolg. Wenn die Heilbehandlung medizinisch notwendig und vertretbar ist, kann der Patient sich frei für eine Behandlungsmethode entscheiden, so das Gericht. Der Versicherer musste sich daher an den Behandlungskosten in der vertraglich zugesicherten Höhe beteiligen (LG Köln, AZ: 23 O 269/03).
Quelle: versicherungs-nachrichten.de
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