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Private Krankenversicherung: So können Selbstständige sparen
Von Lothar | 28.Oktober 2006
Wer als Selbstständiger privat krankenversichert ist, kann sparen: z. B. durch höheren Selbstbehalt, durch Leistungsverzicht oder durch einen Tarifwechsel.
Weil Selbstständige ihre PKV-Beiträge im Gegensatz zu Arbeitnehmern (dort trägt bekanntlich der Arebeitgeber 50 Prozent der Beiträge) in voller Höhe selbst zahlen, kann sich für diese Versicherten eine höhere PKV-Eigenbeteiligung lohnen. Denn wer als privat Krankenversicherter einen Anteil seiner Krankheitskosten selbst übernimmt, den belohnt die Private Versicherung mit niedrigeren Beiträgen – und als Alleinzahler kommt ihm die Kostensenkung in voller Höhe selbst zugute. Eine Erhöhung des PKV-Selbstbehalts auf bis zu 1.000 Euro jährlich kann sich so durchaus rechnen.
Eine weitere Spar-Möglichkeit kann das Ausweichen auf niedrigere Leistungen sein: Zum Beispiel das Umsteigen vom Ein- auf Zweibettzimmer im Krankenhaus, die Chefarztbehandlung stornieren oder auf den Zahnschutz verzichten (interessant dann, wenn man ohnehin schon die Dritten Zähne trägt. Um neue Kunden zu gewinnen, bieten etliche Private Krankenversicherer bis zu 25 Prozent preiswertere, neue PKV-Paralleltarife an – oft mit vergleichbarem Leistungsumfang wie die Alttarife. Auch wer bereits PKV-Kunde ist, kann in einen günstigeren PKV-Paralleltarif wechseln. Tipp: Wenn sich die private Krankenversicherung nicht darauf eingehen will, kann man als Kunde auf § 178 ff. des Versicherungsvertragsgesetzes hinweisen, denn als Kunde hat ein Recht darauf. Am besten gleich mit dem Versicherer sprechen und ausloten, was geht.
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