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Gesundheitsreform: Neuer Stichtag für PKV-Wechsel?

Von admin | 28.Dezember 2006

Es gibt Hinweise, dass versicherungsfreie Arbeitnehmer noch bis 19.01.2007 in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln können, bevor die sogenannte Drei-Jahres-Regelung in Kraft tritt.

Gemäß dieser Regelung, die im momentanen Gesundheitsreform-Entwurf vorgesehen ist, sind Arbeitnehmer nur noch dann versicherungsfrei, wenn ihr Entgelt die Versicherungspflichtgrenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hat. Bislanggalt für diese Regelung als Stichtag der 27.10.2006. Dieser Stichtag soll dem Vernehmen nach auf den Tag der dritten Lesung des Gesetzes im Bundestag – voraussichtlich auf den 19.01.2007 – verlegt werden.

Würde die neue Regelung in Kraft treten, ergeben sich für Angestellte folgende Konstellationen:
1. Arbeitnehmer bleiben versicherungsfrei, wenn sie entweder am 19.01.2007 bereits PKV-vollversichert sind oder bis zum 18.01.2007 ihre freiwillige GKV-Mitgliedschaft gekündigt haben.
2. Arbeitnehmer, die im Jahr 2006 erstmals die Versicherungspflichtgrenze überschritten haben und auch die neue Grenze in 2007 (47.700 Euro) überschreiten, werden zum 01.01.2007 versicherungsfrei. Sie können wie bisher in die PKV wechseln.
3. Arbeitnehmer, die bereits freiwillig GKV-versichert sind, aber noch keine drei Jahre über der Versicherungspflichtgrenze liegen, erhalten bis 18.01.2007 nochmals die Chance, sich für die PKV zu entscheiden. Ihre Kündigung muss aber spätestens am 18.01.2007 der GKV vorliegen.

Was geschieht, wenn nin doch der alte Stichtag (27.10.2006) in Kraft tritt?
Für den Fall, dass es doch beim alten Stichtag bleibt, können betroffene Kunden ihre neu vereinbarte Krankheitskostenvollversicherung auflösen. Sie haben in diesem Fall die Möglichkeit, innerhalb von zwei Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung eine Anwartschaftsversicherung auf eine Vollversicherung, einen Optionstarif oder die Umstellung in GKV-Zusatzversicherungstarife zu beantragen. Selbständige und Freiberufler sind davon selbstverständlich nicht betroffen und können – auch nach dem 19.01.2007 – wie gehabt in die Private Krankenversicherung wechseln.

Quelle: cecu.de / Alle Angaben ohne Gewähr

Topics: Gesetzliche Krankenversicherung, Private Krankenversicherung, Versicherungen | Kein Kommentar »

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