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Gesundheitsreform beschlossen: die Kernpunkte

Von admin | 2.Februar 2007

Der Bundestag hat heute entschieden: die Gesundheitsreform tritt am 1. April 2007 in Kraft. Nachfolgend bieten wir Ihnen daher einen kompakten Überblick über die wichtigsten Eckpunkte dieser Reform: PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG (PKV), GESUNDHEITSFONDS, ZUSATZBEITRAG, VERSICHERUNGSPFLICHT, EIGENVERANTWORTUNG UND LEISTUNGEN, APOTHEKEN/MEDIKAMENTE und ÄRZTE

GESUNDHEITSFONDS: Von 2009 an sollen die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in einen Fonds fließen. Den bundesweit einheitlichen Beitragssatz legt der Bund fest. Hinzu kommen Steuergelder in Milliardenhöhe. Die Krankenkassen erhalten für jeden Versicherten einen einheitlichen Betrag. Der Fonds soll den Wettbewerb zwischen den Kassen fördern und das Geld gerechter verteilen. Krankenkassen mit vielen kranken oder alten Versicherten sollen Geld von anderen Kassen erhalten. Die finanziellen Zusatzbelastungen für die Krankenkassen eines Bundeslandes dürfen jährlich um maximal 100 Millionen Euro wachsen.

ZUSATZBEITRAG: Kommt eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit dem Geld aus dem Fonds nicht aus, kann sie einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern erheben. Er darf maximal ein Prozent des Einkommens des jeweiligen Mitglieds betragen. Bei einem Zusatzbeitrag bis zu acht Euro wird auf die Einkommensberechnung verzichtet. Versicherte können die Versicherung wechseln, wenn sie Zusatzbeiträge erhebt.

VERSICHERUNGSPFLICHT: Von 2009 an gilt eine Pflicht zur Versicherung – die rund 200.000 bis 300.000 Nichtversicherten müssen also Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse werden. Eine bestehende Versicherung kann man nur noch dann kündigen, wenn man eine neue Police nachweisen kann. Wer die Pflicht ignoriert oder fällige Beiträge nicht bezahlt, wird nur zu ähnlichen Bedingungen medizinisch behandelt wie Asylbewerber. Zudem müssen offene Beiträge (samt Strafzuschlägen) nachträglich bezahlt werden.

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG (PKV): Vom 1. Januar 2009 an müssen die Privatkassen einen Basistarif anbieten, der im Leistungsumfang der GKV entsprechen und vor allem ehemals Privatversicherten ohne Schutz offen stehen soll. Diese muss die PKV bereits vom 1. Juli 2007 an aufnehmen – zu Basistarif-ähnlichen Konditionen. Unter anderem entfallen Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge. Die Basistarif- Prämie ist auf den GKV-Höchstbeitrag begrenzt und sinkt bei Bedürftigkeit. Bestandskunden können 2009 nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten in den Basistarif auch anderer Privatkassen wechseln und ihre Altersrückstellungen mitnehmen. Ausnahmen gibt es für über 55-Jährige und Bedürftige. Auch für freiwillig gesetzlich Versicherte gilt eine Frist von sechs Monaten. Für Gutverdiener wird ein Wechsel aus der gesetzlichen in die private Versicherung erschwert: Das Einkommen muss dafür künftig drei Jahre lang über der Pflichtversicherungsgrenze (derzeit 3975 Euro pro Monat) liegen.

EIGENVERANTWORTUNG UND LEISTUNGEN: Wer Vorsorgeuntersuchungen versäumt und später schwer krank wird, muss mehr zuzahlen. Komplikationen nach Tätowierungen oder Piercings sollen nicht mehr auf Kassenkosten behandelt werden. Ausgeweitet werden die Leistungen der Kassen bei Impfungen, Eltern-Kind-Kuren, Reha-Behandlungen für alte Menschen sowie bei der Betreuung Schwerstkranker und Sterbender in den eigenen vier Wänden. Klinken dürfen Patienten etwa nach Krebsoperationen künftig auch ambulant weiter behandeln. Gesetzliche Krankenkassen sollen Wahltarife anbieten – etwa einen, in dessen Rahmen auch homöopathische Arzneimittel bezahlt werden.

APOTHEKEN/MEDIKAMENTE: Der Rabatt, den Apotheker den Kassen pro Medikament gewähren müssen, steigt von 2,00 Euro auf 2,30. Vor der Verordnung teurer Medikamente muss ein zweiter Arzt befragt werden. Der Zugang zu innovativen, sehr teuren Arzneimitteln wird gesichert.

ÄRZTE: Die neue Ärztevergütung nach festen Gebühren in Euro soll Anfang 2011 in Kraft treten. Ärzte in unterversorgtenŸ Gebieten sollen schon in den kommenden Jahren Zuschläge erhalten.

KRANKENKASSEN: Statt sieben soll es nur noch einen Dachverband für die gesetzlichen Kassen geben. Kassenfusionen werden erleichtert. Bis Ende 2008 müssen sämtliche gesetzlichen Kassen entschuldet sein. Für Insolvenzregeln soll es ein eigenes Gesetz geben.

EINSPARUNGEN UND KOSTEN: Das Einsparvolumen durch die Reform liegt in diesem Jahr bei 1,1 bis 1,2 Milliarden Euro. Etwa 250 Millionen davon sollen Kliniken einsparen. Der Bundeszuschuss für gesetzliche Kassen liegt 2007 und 2008 jeweils bei 2,5 und 2009 bei 4 Milliarden Euro. Dann soll er jährlich um 1,5 bis auf 14 Milliarden Euro steigen.

(Quelle: netzeitung / Alle Angaben ohne Gewähr)

Topics: Gesetzliche Krankenversicherung, Krankenzusatzversicherung, Private Krankenversicherung, Versicherungen | Kein Kommentar »

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