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Kfz-Versicherung kann Alkoholsünder in Regress nehmen
Von admin | 6.Februar 2007
Alkohol am Auto-Steuer kann teuer werden, denn Kfz-Versicherung kann Alkoholsünder in Regress nehmen. Zwar entschädige eine Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem durch Alkohol bedingten Unfall das Opfer in voller Höhe. Die Kfz-Versicherung sei aber berechtigt, sich vom Versicherungsnehmer bis zu 5.000 Euro zurückzuholen, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Und gerade in der Karnevalszeit komme es immer wieder in Vebindung mit Alkohol am Steuer zu Unfällen.
Auch Beifahrer sollten aufpassen: Wenn sie wissen, dass der Fahrer alkoholisiert ist, könne die Versicherung nach einem Unfall die Höhe des Schmerzensgeldes verringern. Nicht zuletzt deshalb empfiehlt der GDV, nach feucht-fröhlichen Karnevalsfeiern das eigene Auto unbedingt stehen zu lassen und mit dem Taxi oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren. (Quelle: auto-motor-und-sport.de / Alle Angaben ohne Gewähr)
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