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GESUNDHEITSREFORM: Wer kann künftig zur PKV wechseln?

Von Lothar | 17.Februar 2007

Grundsätzlich ändert sich nichts an der Regelung, wer in eine Private Krankenversicherung (PKV) wechseln kann. Die Einkommensgrenze liegt bei 3975 Euro monatlich oder 47.700 Euro jährlich. Ein Wechsel zu einer PKV wird allerdings erschwert: Angestellte müssen künftig drei Jahre über dieser Verdienstgrenze liegen, um in die Private Krankenversicherung wechseln zu dürfen. Freiberufler und Selbstständige können sich weiterhin unabhängig von ihrem Einkommen privat krankenversichern, Beamte sind über die sogenannte Beihilfe sogar zur Privatversicherung verpflichtet. (Alle Angaben ohne Gewähr)

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