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Beamte: Krankenversicherung bei Wegfall der Beihilfe

Von admin | 2.März 2007

Für Beamte kann der Wegfall der Beihilfe zu höhen Kosten für die private Krankenversicherung (PKV) führen. Beamte erhalten vom Bund oder Land Beihilfe zur Krankenversicherung, den restlichen Teil sichern sie über eine private Krankenversicherung (PKV ab). Fällt der Anspruch auf Beihilfe weg, darf der

Krankenversicherer das aktuelle Lebensalter des Versicherten zugrunde legen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil entschieden (Az.: IV ZR 175/05).

In einem aktuellen Fall hatte ein Beamter mit Beginn der Rente seine Beihilfeberechtigung verloren und musste den restlichen Kostenanteil über eine PKV absichern. Dadurch, dass der Versicherer bei der Kalkulation der PKV-Prämie das aktuelle Lebensalter und nicht das vom Vertragsbeginn (hier: 1972) berücksichtigte, ergab sich ein deutlich höherer Beitrag, den der Versicherte nicht akzeptieren wollte. Das Gericht gab allerdings nun dem Versicherer recht. Der Mann habe zwar Anspruch auf Vertrauensschutz und muss sich keiner erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen. Allerdings gehöre die Feststellung des Alters durchaus zu den Risiken, die geprüft werden dürfen. Das steigende Alter entscheide maßgeblich über die Krankheitsanfälligkeit eines Menschen und dürfe demzufolge in diesem Fall bei der PKV-Prämienbemessung zugrunde gelegt werden.

(Quelle: cecu.de / Alle Angaben ohne Gewähr)

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