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Wann zahlt Hausratsversicherung?

Von admin | 3.März 2007

Millionenfach entstehen jedes Jahr Schäden in den eigenen vier Wänden durch Brand, durch Einbruch oder Wasser. Lt. Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft wurden im Jahr 2005 rund 440 000-mal wurden Einbruchschäden und 540 000-mal Feuerschäden reguliert, dazu kommen 230 000 Fälle von Leitungswasserschäden. Aber wann zahlt eigentlich die Hausratversicherung? Generell: Die Hausratversicherung

ersetzt Schäden, die der Versicherte selbst erleidet. Sie umfasst alle Gegenstände in Wohnung / Haus: Möbel, Geräte, Teppiche, Wäsche, Vorräte, Wertsachen usw. Die Schäden können durch Brand, Einbruch, Raub ­ auch im Urlaub ­, Vandalismus, Leitungswasser, Blitzschlag, Explosionen, Hagel oder Sturm ab Windstärke acht entstanden sein. Die Hausratversicherung erstattet generell die Wiederanschaffungskosten.
Nicht versichert ist einfacher Diebstahl. Beispiel: Wer die Balkontür offen lässt und somit dem Dieb ermöglicht, dass er ohne Gewaltanwendung in die Wohnung gelangt, handelt grob fahrlässig und muss den entstandenen Schaden selbst tragen. Auch Hochwasserschäden deckt eine Hausratversicherung nicht. Dazu müsste zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Brandschäden ohne Flamme, wie zum Beispiel ein Schwelbrand oder ein mit dem Bügeleisen versengter Teppich werden ebenfalls von der Hausratversicherung nicht erstattet. Wertsachen wie Schmuck, Kunstgegenstände oder Antiquitäten sind i.d.R. nur bis 20 Prozent der Versicherungssumme gedeckt. Wen man also teure Gemälde versichern will, muss eine entsprechend höhere Versicherungssumme gewählt werden. Wertsachen sollten am Besten dokumentiert werden (Fotos, Expertisen etc.)

Falls nicht schon in der Hausratversicherung enthalten, ist es besonders bei mehreren und teuren Geräten wie Computer, Fernseher sinnvoll, dass Überspannungsschäden abgedeckt werden. Auch Fahrräder können (meist relativ günstig) durch eine Hausratversicherung versichert werden.

WICHTIG: Bei Einbruch muss die Polizei umgehend verständigt werden!

(Quelle: merkur online / Alle Angaben ohne Gewähr)

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