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PKV darf nicht wegen genetischer Krankheit kündigen
Von admin | 4.März 2007
PKV-Urteil: Das Landgericht Bielefeld hat einer Klage eines Mannes stattgegeben, der gegen seine private Krankenversicherung vor Gericht gezogen war. Gemäß diesem Urteil darf eine private Krankenversicherung (PKV) einem Mitglied nicht wegen einer genetischen Erkrankung kündigen. Die Ehefrau des PKV-Versicherungsnehmers trat im Jahre 2004 dem PKV-Vertrag des Mannes bei und hatte dafür Fragen nach Arztbesuchen und Vorerkrankungen beantworten müssen. Die Frau hatte dabei einen Gendefekt
nicht angegeben. Seitens der Privaten Krankenversicherung wurde nach bekannt werden dieser Krankheit die PKV-Mitgliedschaft widerrufen. Grundlage für die Entscheidung des Landgerichts Bielefeld (Aktenzeichen 25 O 105/06) war eine Selbstverpflichtung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft: diese besagt, dass Patienten bis 2011 nicht zu einem Gentest verpflichtet werden dürfen. Die Mitteilung über eine genetische Erkrankung falle auch unter diese Selbstverpflichtung.
(Quelle: szon.de / Alle Angaben ohne Gewähr)
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