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Krankenversicherung: Studenten-Rabatt auch mit über 30 möglich
Von admin | 11.März 2007
Wer zu lange oder zu spät studiert, den bestraft die Krankenkasse. Normalerweise ist es für Studenten ab dem 15. Fachsemester oder nach Vollendung des 30. Lebensjahres vorbei mit ermäßigten Sätzen der studentischen Krankenversicherung. Die Beiträge steigen dann schnell auf das Doppelte. Deshalb war es eigentlich klar, dass die
Vereinigte Innungskrankenkasse Westfalen (IKK) einem 31-jährigen Mann den günstigen Studententarif verweigerte – die Altersgrenze war überschritten. Doch hier lag der Fall nicht ganz so einfach: Der Mann hatte nach seiner Gesellenprüfung als Kfz-Elektriker zunächst fünf Jahre gearbeitet, bis er betriebsbedingt gekündigt wurde. Um bessere Chancen im Beruf zu haben, holte er beim Westfalenkolleg Dortmund sein Abi nach. Erst dann konnte er sich als Student im Fach Versorgungs- und Entsorgungstechnik an der Fachhochschule Gelsenkirchen einchreiben.
Die Altersgrenze kann in einem solchen Fall erhöht werden – das Sozialgesetzbuch sieht Sonderregelungen vor, falls die Hochschulreife über eine “Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs” erreicht wurde. Die IKK lehnte es trotzdem ab, ihr Mitglied weiter kostengünstig zu versichern. Die Begründung: Der Versicherte habe nach seiner Gesellenprüfung schon gearbeitet und erst nach seiner Kündigung mit der Schulausbildung begonnen.
Der Student klagte gegen die Entscheidung seiner Krankenkasse – und das Sozialgericht Dortmund gab ihm Recht. Die IKK muss ihn nun für weitere drei Jahre, den Zeitraum seines Kolleg-Besuches, in der studentischen Krankenversicherung führen. “Die Argumentation der Kasse baute darauf auf, dass der Student schon fünf Jahre gearbeitet hat”, sagte Richter Ulrich Schorn SPIEGEL ONLINE. Es gehe aber nicht an, dem Kläger entgegenzuhalten, dass er sein Abitur nicht zügig erworben habe. Denn der Zweiten Bildungsweg stehe nur Schülern mit entsprechender Berufspraxis offen.
(Quelle: spiegel.de / Alle Angaben ohne Gewähr)
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