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PKV muss unsichtbare Zahnspange bezahlen

Von admin | 13.März 2007

Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass die kieferorthopädische Behandlung mit einer unsichtbaren Zahnspange (die so genannten Invisalign-Schienen) von der privaten Krankenversicherung (PKV) zu zahlen ist (AZ: 14 S 388/03). In dem Fall hatte ein Versicherter diese Behandlungsmethode der herkömmlichen mit Metallbrackets vorgezogen. Die Versicherung weigerte sich jedoch, die Kosten zu übernehmen. Zu Unrecht, wie die Koblenzer Richter erklärten. Beide Verfahren seien Bestandteil der

Schulmedizin, so dass ein Versicherungsnehmer grundsätzlich die freie Wahl habe, für welche der beiden Behandlungsvarianten er sich entscheidet. Die unsichtbare Zahnspange biete außerdem gegenüber den herkömmlichen Behandlungsapparaturen spezifische Vorteile, weil sie den Zahnschmelz nicht angreift und die Mundhygiene während der Behandlungsdauer nicht einschränkt.

(Quellen: foerderland.de / Alle Angaben ohne Gewähr)

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