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GESUNDHEITSREFORM: Versicherungspflicht für alle

Von admin | 27.März 2007

Schätzungsweise mehr als 300 000 Deutsche haben lt. Deutschen Ärztetages keine Krankenversicherung. Durch die Gesundheitsreform soll sich das nun ändern: Ab 1. April 2007 besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung für alle, die früher Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse gewesen sind. Das betrifft z.B. unversicherte Unternehmer oder Freiberufler, die vor der Selbstständigkeit als Arbeitnehmer pflichtversichert waren. Ehemals privat Versicherte, die ihre Krankenversicherung (PKV) aufgegeben haben oder denen wegen Beitragsrückständen

oder Gesundheitsrisiken von ihrer Versicherung gekündigt wurde, können ab 1. Juli 2007 wieder einen so genannten Standardtarif in der privaten Krankenkasse (PKV) wählen. Dabei darf die Private Krankenversicherung keinen Mitgliedsantrag ablehnen. Eine Versicherungspflicht für ehemals privat Versicherte gibt es erst ab 1. Juli 2009.

Wer noch nie Mitglied einer Krankenkasse war, muss sich ebenfalls krankenversichern. Ob die gesetzliche (GKV) oder die private Kasse (PKV) zuständig ist, entscheidet die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Wer beispielsweise ausschließlich geringfügig beschäftigt ist, wird als Arbeitnehmer eingestuft und der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet. Selbstständige hingegen müssen sich an eine private Kasse wenden.

Problematisch ist die Finanzierung. Unversicherte Minijobber zum Beispiel müssen für die freiwillige Krankenversicherung einschließlich der Pflegepflichtversicherung rund 125 Euro im Monat zahlen. Betroffene sollten daher mit ihrem Arbeitgeber über eine kleine Gehaltserhöhung verhandeln. Denn bereits ab 401 Euro monatlich haben Beschäftigte einen Midi-Job. Der Arbeitgeber trägt dann die Hälfte des regulären Krankenkassenbeitrags, während der Midi-Jobber von der Gleitzonenregelung profitiert und nur einen Bruchteil des üblichen Beitrags zahlen muss.

Für Selbstständige, die zuvor in der gesetzlichen Kasse (GV) versichert waren, sinkt der Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung zum 1. April von rund 250 auf 170 Euro. Aber auch privat Versicherte sollen sich die Gesundheitsreform leisten können. Der Standardtarif der Privaten soll ab 1. Juli 2007 maximal so hoch sein wie der durchschnittliche Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung und damit bei etwa 520 Euro im Monat liegen. Ist das nachweislich zu viel, werde der Beitrag halbiert, so das Bundesgesundheitsministerium. Notfalls gebe es einen Zuschuss vom Sozialamt.

(Quelle: biz.yahoo.com / Alle Angaben ohne Gewähr)

Topics: Gesetzliche Krankenversicherung, Private Krankenversicherung, Versicherungen | Kein Kommentar »

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