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Gesundheitsreform: 1. April 2007 – Was ändert sich, wie geht`s weiter?

Von Lothar | 31.März 2007

Kommenden Sonntag ist Stichtag: Am 01. April treten Teile der Gesundheitsreform in Kraft. Was ändert sich? Neben den Wahltarifen bei den gesetzlichen Kassen (GKV) gibt es etliche weitere Änderungen: Früher gesetzlich Krankenversicherte sind dazu

verpflichtet, wieder in die Krankenkasse einzutreten. Um Selbstständigen, die z.B. wegen Geldmangels ausgetreten sind, den Wiedereinstieg zu erleichtern, wird der Mindestbeitrag abgesenkt. Bisher gelten mindestens 1837,50 Euro monatlich als Bemessungsgrundlage. Künftig gelten 1225 Euro. Wer sich trotzdem nicht versichert und krank wird, muss nicht gezahlte Beiträge nachträglich überweisen.

In den Krankenhäusern wird die ambulante Versorgung ausgebaut.

Impfungen und Vater-/Mutter-Kind-Kuren werden zu Kassen-Pflichtleistungen.

Häusliche Krankenpflege in Wohngemeinschaften und anderen neuen Wohnformen kann von den Kassen übernommen werden.

Apotheken können einzelne Tabletten an Patienten ausgeben. Dadurch wird Medikamenten-Abfall vermieden, überflüssiger Medikamentenkonsum eingeschränkt. Der Apothekenrabatt wird auf 2,30 Euro angehoben.

Versicherte müssen sich an den Folgekosten von Schönheitsoperationen beteiligen.

Wie geht`s mit der Gesundheitsreform weiter?

01. Juli 2007: Ehemals privat Krankenversicherte müssen wieder pflichtmäßig von ihren früheren Versicherern (PKV) aufgenommen werden. Nicht Versicherte, die keinen Anspruch auf eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kasse haben, müssen aufgenommen werden.

01. Januar 2008: Chronisch Kranke müssen an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen. Dann müssen sie nur ein Prozent ihres Einkommens an Zuzahlungen leisten. Ohne Vorsorgeuntersuchungen steigt die Zuzahlung auf zwei Prozent.

01. November 2008: Gesetzliche Festlegung eines allgemeinen, einheitlichen Beitragssatzes für die gesetzlichen Kassen (GKV). Die Beiträge fließen fortan in den neuen Gesundheitsfonds. Je nach wirtschaftlichem Erfolg, können die Kassen mit Zuschlägen und Abschlägen arbeiten. Es gibt also weiterhin unterschiedlich hohe Beiträge.

01. Januar 2009: Dieses Jahr wird entscheidend für die privaten Krankenversicherungen:
Sie müssen einen neuen „Basistarif“ einführen. Der bisherige Standardtarif für Ältere wird in den Basistarif umgewandelt. Auch PKV-Bestandskunden sollen in diesen Tarif wechseln dürfen. +++ Nur bis 30. Juni 2009 können bereits privat Versicherte in den Basistarif jedes anderen Anbieters wechseln und dabei Altersrückstellungen mitnehmen. Danach ist der Wechsel nur noch innerhalb des bisherigen Anbieters möglich, und nur wenn der Versicherte älter als 55 oder bedürftig ist. +++ PKV-Neukunden, die in den Volltarif eines anderen PKV-Anbieters wechseln, dürfen nur Rückstellungen mitnehmen, die dem Basistarif entsprechen. Damit dürfte der Wettbewerb zwischen den Anbieter nur gering zunehmen.

(Alle Angaben ohne Gewähr)

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