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PKV: Was bringt der neue Basistarif?
Von Lothar | 5.April 2007
Der neue Basistarif muss von jedem privaten Krankenversicherer (PKV) ab 01. Januar 2009 angeboten werden. Hier die wichtigsten Regelungen im Überblick:
Leistungsumfang: Der Leistungsumfang des PKV-Basistarif ist einheitlich und entspricht dem der GKV. Die Versicherer dürfen dabei keine Gesundheitsprüfung oder Risikozuschläge vorsehen, da die Prämien nur nach Alter und Geschlecht differenziert werden. Der neue Tarif steht allen offen, die bislang nicht krankenversichert, zuletzt aber privat versichert waren.
Zielgruppen: Den neuen Basistarif können all diejenigen wählen, die mindestens sechs Monate lang freiwillig gesetzlich versichert waren, also mindestens 3.975 EUR in 2007 im Monat verdienen sowie Selbständige und Beamte. Beamte und Neukunden können ohne zeitliche Begrenzung, ebenso wie diejenigen, die erstmals nach dem 31.12.2008 eine private Krankenversicherung zum Normaltarif abschließen, in den Basistarif wechseln.
Wechsel von PKV-Versicherten: Wer zum 01.01.2009 bereits privat krankenversichert war, hat in den ersten sechs Monaten bis zum 01. Juli 2009 die Möglichkeit, von einem Normaltarif in den preisgünstigeren Basistarif zu wechseln. Privatversicherte, die nach dem 01.07.2009 in den Basistarif wechseln wollen, müssen dann entweder älter als 55 Jahre alt sein oder bei der Zahlung des Beitrags hilfebedürftig werden, d.h. bedürftig sein.
Geringverdiener: Sie müssen nur den halben Basistarifbeitrag zahlen. Für Hartz IV-Empfänger wird das Sozialamt leisten. Eine Wechselmöglichkeit zu einem anderen privaten Versicherer (PKV) als dem bisherigen ist aber dabei nicht möglich. Dabei zu beachten: Bei einem solchen Wechsel werden eingeschränkte Leistungen auf GKV-Niveau vereinbart.
Beiträge für Ehepartner: Der Höchstbeitrag für beide Ehepartner soll zukünftig je 100 Prozent des Höchstbeitrags zur GKV betragen.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
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