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Selbstständige mit niedrigem Einkommen profitieren von KK-Neuregelungen

Von Lothar | 7.Mai 2007

Die Gesundheitsreform zahlt sich offensichtlich zumindest für Selbstständige mit niedrigen Einkommen aus. Sie können sich deutlich günstiger als bisher krankenversichern. Außerdem bleibt der Versicherungsschutz für Selbstständige auch dann bestehen, wenn sie mit der Beitragszahlung in Rückstand geraten. Selbständige, die derzeit ohne Krankenversicherung sind und zuvor gesetzlich versichert waren, müssen seit 1. April 2007 wieder in die gesetzliche Krankenkasse einzahlen. Gleichzeitig
ist das versicherungspflichtige Mindesteinkommen von 1837,50 Euro im Monat auf 1225 Euro ab 1. April 2007 gesunken. Damit sinkt der Mindestbeitrag in Abhängigkeit vom Beitragssatz der gewählten Kasse von rund 250 auf 170 Euro. Für Existenzgründer, die sich mit dem Gründungszuschuss der Arbeitsagentur selbstständig machen, galt diese Einkommensgrenze von 1225 Euro bereits vor dem 1. April. Nicht versicherte Selbständige, die zuletzt privat krankenversichert(PKV) waren, sind zwar erst ab 1. Januar 2009 versicherungspflichtig. Ab 1. Juli 2007 müssen die privaten Krankenkassen jedoch jedem Selbstständigen einen so genannten modifizierten Standardtarif anbieten. (Quelle: biz.yahoo.com / Alle Angaben ohne Gewähr)

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