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Handy-Diebstahl: Elektronik-Versicherung zahlt nicht immer

Von admin | 30.Mai 2007

Der Diebstahl eines Handys ist grundsätzlich über eine Elektronikversicherung abgedeckt. Die Versicherung zahlt allerdings nicht, wenn das Handy aus der Handtasche gestohlen wird, die zudem noch über einer Stuhllehne hängt. Dies wurde aktuell in einem Urteil vor dem Amtsgericht in Köln so entschieden. Das Gericht entschied, dass

bei einer solchen Nachlässigkeit es am persönlichen sicheren Gewahrsam des Besitzers fehlt und dieser damit rechnen muss, dass die Versicherung nicht bezahlt. Sorgsamkeit ist gemäß Versicherungsbedingungen eine Vorraussetzung für die Leistungspflicht von Versicherungen. Nach Meinung des Richters ist eine Handtasche, die über eine Stuhllehne gehängt ist, nicht mehr im Blickfeld des Besitzers, so dass eine Zugriffsmöglichkeit im Falle einer Entwendung nicht gewährleistet ist. Ein solche Verhalten sie daher als groß fahrlässig zu beurteilen, da die über die Stuhllehne gehängt Handtasche einen besonderen Diebstahlanreiz darstelle. Insbesondere, wenn sich dies in einem Lokal abspielt, wo viele Menschen zugegen sind. (Quelle: versicherungen-blog.net / Alle Angaben ohne Gewähr)

Topics: Versicherungen | 1 Kommentar »

Ein Kommentar to “Handy-Diebstahl: Elektronik-Versicherung zahlt nicht immer”

  1. Sarah meint:
    13.Oktober 2009 at 12:48

    Ich verstehe, dass Versicherungen nicht bezahlen wenn der Versicherungsnehmer nicht auf seine Sachen (Handy) achtet. Doch wo sollte man bei einem Restaurantbesuch seine Tasche dann lassen. Die ganze Zeit auf dem Schoß? Oder womöglich auf dem Tisch, damit sie ja im Blickfeld ist?

Kommentare