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TIPP für den Urlaub: Auslandsreise-Krankenversicherung

Von Lothar | 28.Juni 2007

Etwa jeder zehnte Urlauber erkrankt im Ausland. Bei schweren Erkrankungen oder Unfällen können hohe Kosten für die medizinische Behandlung entstehen. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung kann davor finanziell schützen. Zwar genießen gesetzlich Krankenversicherte auf Reisen innerhalb der Europäischen Union sowie in den Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, begrenzten Schutz. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten jedoch nur maximal die Kosten, die sie im Krankheitsfall auch im Inland übernommen hätten. Die Kosten eines Rücktransportes werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Vor Antritt der Reise sollten Urlauber bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) einen Auslands-Berechtigungsschein besorgen. Egal ob Europäische Krankenversicherungskarte oder eine provisorische Ersatzbescheinigung, einsetzbar ist beides nur für eine unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung oder eine fortlaufende Versorgung bei einer schweren chronischen Erkrankung. Die Vorlage der Karte reicht aus, um sich im europäischen Ausland bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung medizinisch behandeln zu lassen. Es besteht ein Anspruch auf die Leistungen, die sich während des Aufenthalts im Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates unter Berücksichtigung der Art der Leistungen und der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer als medizinisch notwendig erweisen. Gesetzlich Krankenversicherte werden mit der europäischen Krankenversicherungskarte in allen EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und in der Schweiz im medizinischen Notfall ambulant oder stationär behandelt.

Die private Auslandsreise-Krankenversicherung zahlt dagegen – je nach Tarif – die vollen Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen sowie medizinisch notwendige Verordnungen für Medikamente, Verbands- und Heilmittel und den ärztlich angeordneten Rücktransport ins Heimatland. Die Auslandsreise-Krankenversicherung wird entweder als Vertrag für eine Reise oder als Jahresvertrag angeboten. Vorteil der Jahrespolice: Der Kunde kauft den Schutz für mehrere Reisen im Jahr, wobei jede einzelne Reise nicht länger als 6 bis 8 Wochen dauern darf.
(Quelle: hallanzeiger.de / Alle Angaben ohne Gewähr)

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Topics: Gesetzliche Krankenversicherung, Krankenzusatzversicherung, Private Krankenversicherung, Versicherungen | 1 Kommentar »

Ein Kommentar to “TIPP für den Urlaub: Auslandsreise-Krankenversicherung”

  1. versicherungen meint:
    2.Juli 2007 at 12:50

    Vorteile einer Auslandsreisekrankenversicherung…

    Krankenversichert ist in Deutschland fast jeder. Egal ob gesetzliche oder private Krankenversicherung, hierzulande muss sich kein Versicherter Gedanken darüber machen, ob er im Ernstfall ausreichend medizinisch versorgt wird. Doch wie sieht das ga…

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