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Fahrrad-Unfall ohne Helm: Versicherung muss zahlen
Von admin | 28.August 2007
Freizeit-Radfahrer müssen (anders als Rennradfahrer) keinen Helm tragen, um bei einem Unfall Versicherungsleistungen zu erhalten. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im August 2007 entschieden. Ein Radler hatte geklagt, der eine Vollbremsung machen musste, weil eine Fußgängerin über den Radweg ging. Dabei stürzte der Mann und verletzte sich am Kopf. Die Versicherung der Frau wollte den Schaden des Radfahrers nicht zahlen, weil er keinen Helm getragen hatte. Während das Landgericht Düsseldorf dem Radfahrer eine Mitschuld von 70 Prozent zugerechnet hatte, hob das OLG diese Entscheidung nun auf (AZ: I-1 U 278/06). Nach Auffassung des Senats muss bei der Frage, ob ein Radfahrer zur Wahrung seiner Ansprüche bei einem Unfall einen Helm tragen muss, zwischen Freizeit- und Sportfahrern unterschieden werden. Auch die Verkehrssituation Radweg oder Straße, im Ort oder außerhalb sei zu berücksichtigen.
Im konkreten Fall hatte der Kläger ein gewöhnliches Tourenrad benutzt und einen innerörtlichen Radweg mit einer Geschwindigkeit von 15 Stundenkilometern befahren. Deshalb gehört er laut Urteil zu der Gruppe von Radlern, die keinen Helm tragen muss. Das OLG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Versicherung hat Revision eingelegt.
Im Februar 2007 hatte der zuständige Senat entschieden, dass ein Rennfahrer ohne Schutzhelm bei einem Sturz keinen Anspruch auf Schadenersatz hat (AZ: I-1 U 182/06).
(Quelle: n-tv/ Angaben ohne Gewähr)
Topics: Berufsunfähigkeit, Gesetzliche Krankenversicherung, Private Krankenversicherung, Versicherungen | 2 Kommentare »

22.April 2010 at 16:29
Hat sich diese Rechtslage inzwischen geändert? Immerhin muss z.B. in Italien inzwischen schon auch immer ein Helm beim Skifahren getragen werden.
23.April 2010 at 14:58
Der Helm sollte generell auf einem Fahrrad getragen werden. Der gestzgeber sollte hier schnellstens eingreifen. Jörg