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TIPP: Bis 31.12. privat krankenversichern und Kulanzklausel nutzen

Von admin | 25.Dezember 2007

Wer zur Zeit kein Krankenversicherung hat und zuletzt bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert war, sollte noch dieses Jahr bei einer privaten Krankenversicherung einen Antrag auf Aufnahme in den modifizierten Standardtarif stellen. Nichtkrankenversicherte können nämlich noch bei Antragstellung bis 31. Dezember 2007 eine Regelung in Anspruch nehmen, wonach die PKV auch Kosten für laufende Behandlungen übernehmen. Dann nämlich übernimmt die private Krankenversicherung auch noch die Kosten für akute oder chronische Krankheiten, die bereits bestehen und behandelt werden. Die ersten Kosten werden allerdings erst nach der dreimonatige sogenannte Wartezeit übernommen. Für Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Psychotherapie, Leistungen für Schwangerschaft und Geburt beträgt die Wartezeit acht Monate.

(Angaben ohne Gewähr)

Topics: Gesetzliche Krankenversicherung, Private Krankenversicherung, Versicherungen | Kein Kommentar »

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