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Was bringt die Reform des Versicherungsvertragsrechts 2008?
Von admin | 3.Januar 2008
Die Reform des (mittlerweile fast 100 Jahre alten) Versicherungsvertragsrechts bringt für Versicherungskunden deutliche Vorteile. Z.B. müssen Versicherungsvertreter Ihre Klienten künftig umfassender, klar und verständlich beraten und dies auch dokumentieren, Provisionen und Abschlusskosten müssen zudem offen gelegt werden. Abschlusskosten für Lebensversicherungen müssen auf mindestens fünf Jahre gestreckt werden: das ist z.B. bei einer Kündigung der Versicherung kurz nach Vertragsabschluss für Kunden wesentlich günstiger. Lebensversicherungskunden profitieren zudem stärker von den Gewinnen, die die Assekuranzen als sog. stille Reserven anlegen: ab 2008 sollen Versicherte (auch Altverträge) mit mindestens 50 Prozent an diesen stillen Reserven beteiligt werden, wenn der Vertrag zur Auszahlung kommt. Wer seine Lebensversicherung künftig vorzeitig kündigt, soll also nicht mehr so viel Geld verlieren wie nach bisherigem Recht. (Angaben ohne Gewähr)
Topics: Berufsunfähigkeit, Gesetzliche Krankenversicherung, Kapitalanlage, Kfz-Versicherung, Krankenzusatzversicherung, Lebensversicherung, Private Altersvorsorge, Private Krankenversicherung, Rentenversicherung, Versicherungen | Kein Kommentar »
