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Viele PKV-Anbieter verlängern Kulanzregelung

Von admin | 2.Februar 2008

Viele Privaten Krankenversicherungen (PKV) halten an der Kulanzregelung für bisher unversicherte neue Mitglieder fest. Die Annahmepflicht für früher privat krankenversicherte oder der PKV zuzuordnende Personen gibt es seit Mitte 2007. Die beiden größten PKV-Anbieter, Debeka und DKV erklärten, sie übernähmen (nach der Wartezeit) wie bisher laufende Behandlungskosten. Die Kulanzregelung beeinhaltet, dass nach Wartezeiten von drei bis acht Monaten – anders als sonst üblich – auch die Kosten laufender Behandlungen übernommen und Vorerkrankungen aus dem Krankenversicherungsschutz nicht ausgeschlossen werden. Diese Regelung hatte man bis Ende 2007 befristet, die Aufsichtsbehörde BaFin und zuständige Ministerien verlangten jedoch eine Verlängerung.

(Quelle: rundschau-online / Angaben ohne Gewähr)

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