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Berufsunfähigkeitsversicherung: Versicherer muss fragen
Von admin | 6.Februar 2008
Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss der Versicherer nach möglichen Vorerkrankungen fragen. Was das Versicherungsunternehmen nicht nachfragt, kann später lt. neuem Versicherungsvertragsgesetz (seit Januar 2008) nicht zulasten des Antragstellers ausgelegt werden. Bisher trugen die Versicherten das Risiko einer Fehleinschätzung über den aktuellen Gesundheitszustand; Angaben zu ihrer Krankengeschichte mussten Versicherte von sich aus beibringen.
Nach neuem Versicherungsrecht müssen solche Auskünfte nur auf ausdrückliche Nachfrage des Versicherers gegeben werden. Außerdem müssen Versicherungskunden nun nicht mehr nachliefern: Kommen nach der Antragstellung neue Beschwerden oder Krankheiten dazu, müssen Versicherte diese nicht angeben. Nach alter Regelung mussten sie das solange tun, bis die Versicherungspolice abgeschlossen war. (Quelle: n-tv /Angaben ohne Gewähr)
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