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Wechsel in gesetzliche Krankenkassen während Elternzeit möglich
Von admin | 23.Februar 2008
Privat krankenversicherte Mütter und Väter können während der Elternzeit in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln, wie der Bund der Versicherten (BdV) erklärt. Das könne Kosten sparen. Möglich ist das allerdings nur, wenn das Bruttojahresgehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 47.700 Euro liege. Wer nach der Elternzeit in die Private Krankenversicherung (PKV) zurückkehren möchte, muss dafür aber eine entsprechende Anwartsschaftversicherung bei seiner Versicherungsgesellschaft abschließen. Andernfalls muss er zunächst in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben.
Mit dem Erlangen einer Anwartschaft ist die Rückkehr in die Private Krankenkasse (PKV) ohne erneute Gesundheitsprüfung zu gleichem Leistungsumfang gewährleistet. Der Weg zurück in die PKV ist allerdings nur dann möglich, wenn spätestens innerhalb eines Jahres nach der Elternzeit wieder ein Entgelt oberhalb der geltenden Einkommensgrenze bezogen wird. (Quelle: vnr.de, Angaben ohne Gewähr)
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