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Tipp: Steuerabzug für Versicherungsbeiträge

Von admin | 25.März 2008

Selbstständige, die sich selbst kranken- und pflegeversichern, können dafür Prämien bis zu 2400,00 Euro im Jahr von der Steuer absetzen. Dieser Betrag gilt für alle abzugsfähigen Versicherungen wie private Haftpflicht- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. Beteiligt sich der Arbeitgeber an den Versicherungsleistungen, liegt der Höchstbetrag derzeit bei 1500,00 Euro.

Nach einem am 14. März 2008 veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVG) werden die Beiträge zur privaten Krankenversicherung bei der Berechnung der Einkommensteuer derzeit zu niedrig veranschlagt. Das verstoße gegen das Grundgesetz. Das notwendige Existenzminimum muss steuerfrei sein. Deswegen müsse die Regelung generell überprüft werden. Der Gesetzgeber muss bis zum 01. Januar 2010 eine gerechtere Regelung finden. Bis dahin gelten die bisherigen Vorschriften (AZ. 2 BvL 1/06).

(Angaben ohne Gewähr)

Topics: Berufsunfähigkeit, Gesetzliche Krankenversicherung, Krankenzusatzversicherung, Lebensversicherung, Private Altersvorsorge, Private Krankenversicherung, Rentenversicherung, Versicherungen | Kein Kommentar »

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