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Rentner müssen Krankenversicherungsbeiträge voll selbst zahlen
Von Lothar | 4.April 2008
Rentner müssen die auf Versorgungsbezüge entfallenden Beiträge zur Krankenversicherung weiterhin voll selbst zahlen. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat eine entsprechende Verfassungsbeschwerde von sechs Rentnern, die dagegen klagen wollten, nicht zur Entscheidung angenommen und sieht darin keine Verletzung von Grundrechten. Bei der gesetzlichen Rente werden die Krankenversicherungsbeiträge der Rentner zur Hälfte vom Rentenversicherungsträger bezahlt.
Bei Versorgungsbezügen galt bis zum Jahr 2004 die Regel, dass nur der halbe Beitragssatz erhoben wurde, was für die Rentner quasi zum selben Ergebnis wie bei der gesetzlichen Rente führte. Ab 2004 musste auch für Versorgungsbezüge der volle Beitragssatz entrichtet werden.
(Angaben ohne Gewähr)
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