« Rentner müssen Krankenversicherungsbeiträge voll selbst zahlen | Home | Private Krankenversicherung: Antrag-Formulare oft unklar »
Private Krankenversicherung bei Scheidung
Von Lothar | 14.April 2008
Auch nach einer Scheidung hat ein Ehegatte bei seiner Unterhaltsberechnung Anspruch, privat versichert zu bleiben. Es muss aber einen PKV-Tarif mit Selbstbehalt akzeptieren und sich einen fiktiv ersparten Arbeitgeberanteil, den er als nichtselbstständiger Berufstätiger erhielte, anrechnen lassen, denn er könnte ja arbeiten gehen (OLG Brandenburg, 9 UF 115/05).
Tarif-Rechner, Vergleich, Angebote für private Krankenversicherungen: PKV-Tarife und Leistungen vergleichen, auf Wunsch Beratung anfordern und Geld sparen.
(Angaben ohne Gewähr)
Verwandte Artikel
Topics: Private Krankenversicherung, Versicherungen | Kein Kommentar »
