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Private Krankenversicherung bei Scheidung

Von Lothar | 14.April 2008

Auch nach einer Scheidung hat ein Ehegatte bei seiner Unterhaltsberechnung Anspruch, privat versichert zu bleiben. Es muss aber einen PKV-Tarif mit Selbstbehalt akzeptieren und sich einen fiktiv ersparten Arbeitgeberanteil, den er als nichtselbstständiger Berufstätiger erhielte, anrechnen lassen, denn er könnte ja arbeiten gehen (OLG Brandenburg, 9 UF 115/05).

Tarif-Rechner, Vergleich, Angebote für private Krankenversicherungen: PKV-Tarife und Leistungen vergleichen, auf Wunsch Beratung anfordern und Geld sparen.

(Angaben ohne Gewähr)

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