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2009: Änderungen private Krankenversicherung
Von Lothar | 18.Mai 2008
2009 gibt es in Zusammenhang mit der Gesundheitsreform in der privaten Krankenversicherung Änderungen, die sich für Neukunden wie auch Bestandskunden auswirken werden. U. a. ändert sich Folgendes:
- Ab 2009 müssen die privaten Krankenversicherer einen sogenannten PKV-Basistarif anbieten. Dieser Basistarif entspricht den Leistungen nach in etwa denen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Beitrag darf nicht den Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung überschreiten. Dieser PKV-Basistarif steht auch Kunden ohne Gesundheitsprüfung offen – damit sollen alle, die nicht krankenversichert sind und der privaten Krankenversicherung zugeordnet werden, wieder krankenversichert werden.
- Neuversicherte in der PKV können ab nächstem Jahr jederzeit bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung ihre Altersrückstellungen mitnehmen allerdings nur im Rahmen des PKV-Basistarifs.
- Alle PKV-Bestandskunden können zu Beginn des Jahres 2009 einmalig für 6 Monate die Krankenversicherung wechseln und Ihre Altersrückstellungen im Rahmen des PKV-Basistarifs mitnehmen. ACHTUNG: Nach diesen 6 Monaten ist die Mitnahme der PKV-Altersrückstellungen für diese Gruppe nicht mehr möglich.
Durch diese Änderungen in der privaten Krankenversicherung ab 2009 könnten die Beiträge der PKV steigen. Denn der Basistarif rechnet sich nicht für die privaten Versicherer: es müssen auch Menschen mit Krankheiten aufgenommen werden, jüngere und gesunde Menschen wohl wahrscheinlich die Wechselmöglichkeiten innerhalb der 6 Monatsfrist nutzen und sich unter Mitnahme der Altersrückstellungen einen bessere bzw. günstigerere Krankenversicherung suchen.
(Angaben ohne Gewähr)
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