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Beschränkungen bei Wechselrecht für PKV-Bestandskunden?

Von admin | 29.Mai 2008

Lt. einem Bericht des Handelsblatts haben sich Bundesfinanzministerium (BMF), Bundesgesundheitsministerium (BMG), die Finanzaufsichtsbehörde BaFin und der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) in darauf verständigt, dass privat Krankenversicherte bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung zunächst nur in den PKV-Basistarif wechseln dürfen. Für diese Fälle soll eine Mindestverweildauer von zwei Jahren im Basistarif des neuen PKV-Versicherers vereinbart worden sein. Erst dann sollen privat Versicherte in einen anderen, leistungsstärkeren PKV-Tarif wechseln können. Dies soll nun angeblich in einer entsprechenden Verordnung definiert und festgelegt werden.

Hintergrund: die im Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV-WSG) geregelte zeitlich begrenzte Wechselmöglichkeit für bereits privat Krankenversicherte. Vom 01. Januar bis zum 30. Juni 2009 können alle Krankenversicherten ihren Versicherer unter Mitnahme eines Teils ihrer PKV-Alterungsrückstellungen wechseln – allerdings nur in den PKV-Basistarif und nur in diesem Zeitkorridor.

(Angaben ohne Gewähr)

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