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Wohn-Riester: Bis zu 16.000 Euro für die eigenen vier Wände
Von admin | 20.Juni 2008
Der Bundestag hat am 20. Juni 2008 das neue Wohn-Riester-Gesetz beschlossen. Mit dem offiziell als Eigenheimrentengesetz bezeichneten Gesetz können staatliche Zuschüsse für die Riester-Rente nun auch für den Bau oder Kauf eines eigenen Hauses oder einer Wohnung genutzt werden. Mit der neuen Wohn-Riester-Regelung soll die private Altersvorsorge ausgebaut werden: es sollen so Beträge, die in einem Riester-Renten-Vertrag angespart wurden, herausgezogen und zum Beispiel als Eigenmittel für den Wohnungskauf verwendet werden können. Eine vierköpfige Familie soll so künftig fast 16.000 Euro Unterstützung für den Erwerb einer Wohnung erhalten. Bisher gehörte selbstgenutztes Immobilienvermögen nicht zu den unmittelbar begünstigten Anlageformen im Rahmen der sognenannten Riester-Rente.
Das Wohn-Riester-Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten, benötigt aber noch die Zustimmung des Bundesrates. (Quelle: FAZNET / Angaben ohne Gewähr)
Link-Tipp: Infos und Angebote zur Riester-Rente
Topics: Versicherungen | 1 Kommentar »

8.November 2008 at 18:50
Schnelle Umsetzung der Gesetzesänderung aus dem Hause Schwäbisch Hall. Mit der Fuchs WohnRente, wird man bereits den Winter 2008 ein Wohn-Riester Angebot zur Auswahl haben. Ob den Kunden gefaäält? Abwarten -