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Neues Versicherungsvertragsgesetz: schnellere Kündigung möglich
Von Lothar | 1.August 2008
Viele Kunden haben früher Versicherungsverträge nicht selten mit bis zu 5 Jahren Laufzeit abgeschlossen, vor allem in bestimmten wie Rechtsschutzversicherung oder Unfallversicherung. Wollte man als Versicherter früher aus dem Vertrag heraus, gab es bisher keine Chance vor Ablauf dieser vereinbarten fünf Jahre zu kündigen. Dank neuem Versicherungsvertragsgesetz aber kann nun auch schon nach 3 Jahren gekündigt werden. Dies gilt vorerst für alle ab dem 01. Januar 2008 geschlossenen Verträge.
Ab 2009 dann auch für alle Altverträge, die bereits vor 2008 geschlossen wurden. Die reguläre Kündigungsfrist für Versicherungsverträge von 3 Monaten gilt aber weiterhin und ist einzuhalten.
(Angaben ohne Gewähr)
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Topics: Versicherungen | 1 Kommentar »

2.August 2008 at 20:45
[...] Quelle: Versicherung-Weblog.de zum neuen Versicherungsvertragsgesetz [...]