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Neues Versicherungsvertragsgesetz: schnellere Kündigung möglich
Von admin | 1.August 2008
Viele Kunden haben früher Versicherungsverträge nicht selten mit bis zu 5 Jahren Laufzeit abgeschlossen, vor allem in bestimmten wie Rechtsschutzversicherung oder Unfallversicherung. Wollte man als Versicherter früher aus dem Vertrag heraus, gab es bisher keine Chance vor Ablauf dieser vereinbarten fünf Jahre zu kündigen. Dank neuem Versicherungsvertragsgesetz aber kann nun auch schon nach 3 Jahren gekündigt werden. Dies gilt vorerst für alle ab dem 01. Januar 2008 geschlossenen Verträge.
Ab 2009 dann auch für alle Altverträge, die bereits vor 2008 geschlossen wurden. Die reguläre Kündigungsfrist für Versicherungsverträge von 3 Monaten gilt aber weiterhin und ist einzuhalten.
(Angaben ohne Gewähr)
Topics: Versicherungen | 3 Kommentare »

2.August 2008 at 20:45
[...] Quelle: Versicherung-Weblog.de zum neuen Versicherungsvertragsgesetz [...]
24.Januar 2009 at 12:52
Durch die VVG Reform gehen nun Kündigungen erheblich schneller. Die Rechtschutzversicherung sollte prinzipiell nur als Jahresvertrag abgeschlossen werden. Auch ist es sinnvool in der Rechtschutzversicherung nur die Teile zu versichern, die mann benötigt. Ein Allroundschutz ist hier sellten angebracht.
16.November 2009 at 19:17
Ich finde es prima, endlich kommt man mal aus diesen Knebelverträgen raus. Gruss Ralf