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Selbstverteidigung kein Fall für den Rechtsschutzversicherung

Von admin | 9.September 2008

Eine Rechtsschutzversicherung muss keine Anwaltsgebühren zahlen, wenn ein Rechtsanwalt sich in einem Prozess selbst vertritt. Das Amtsgericht München wies die Klage eines Anwalts ab, der nach einem Arbeitsgerichtsprozess von seiner Rechtsschutzversicherung Gebühren und Auslagenersatz forderte, der bei Beauftragung eines Kollegen angefallen wäre.

Nach Entscheidung des Amtsgerichts ist Sinn der Rechtsschutzversicherung jedoch, den Versicherten von tatsächlichen Kosten zu entlasten. Diese seien im Falle des Klägers aber nicht entstanden. Das Urteil ist rechtskräftig. (Az.: 121 C 28564/07 / Angaben ohne Gewähr)

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