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Wechselfrist für Kfz-Versicherungen endet zum 30.11.08
Von admin | 23.September 2008
Jährlich zum 30. November endet die reguläre Kündigungs- beziehungsweise Wechselfrist, um einen anderen Anbieter einer Fahrzeug-Versicherung zu wählen. 2008 ist dieser Termin auf den 01. Dezember verschoben, da der genannte Stichtag ein Sonntag ist.
Meist wird ein Wechsel der Versicherung vorgenommen, um eine günstigere Prämie zahlen zu können. Bevor man diesen Schritt tut, sollte jedoch einiges beachtet werden.
Versicherungen vergleichen
Vor einem beabsichtigten Wechsel oder einem Neuabschluss ist es ratsam, im Internet oder unter Einschaltung einer Verbraucherzentrale, einen Versicherungsvergleich anzustellen. Sowohl für die Kfz-Haftpflicht als auch für die Kasko-Versicherung lassen sich unter Verwendung der entsprechenden Angaben aus den Fahrzeugpapieren und einiger persönlicher Daten und Vorstellungen Vergleichsangebote erstellen oder einholen. Bei deren Auswertung, sollten neben einer günstigen Prämie auch die Versicherungsbedingungen gründlich betrachtet werden. Näheres hierzu in den folgenden Abschnitten. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass viele Direktversicherer vorteilhafte Tarife anbieten, da sie in der Lage sind, einen Teil der Kosteneinsparung aus den Vorteilen der Direktversicherung an den Kunden weiterzureichen.
Kfz-Haftpflicht
Ein Wechsel dieser Pflicht-Versicherung ist ohne Einschränkungen möglich. Jeder Versicherer muss jeden Kunden zu jeder möglichen Bedingung aufnehmen. Dabei ist zu empfehlen, die Versicherungssumme für Sach-, Personen- und Vermögensschäden möglichst in einer Größenordnung ab 100 Millionen Euro abzuschließen, um bei eventuellen Schadensfällen ausreichenden Schutz zu besitzen. Ein zusätzlich angebotener Schutzbrief bietet einige Leistungen an, die ansonsten nur über die Mitgliedschaft in den Automobilclubs abgedeckt werden. Da ein Schutzbrief relativ wenig kostet, sollte der Versicherte über diese Zusatzleistung individuell entscheiden.
Kasko-Versicherungen
Wer Schäden am eigenen Fahrzeug versichern möchte, kann freiwillig eine Voll- oder Teilkasko-Versicherung abschließen. Für beide Versicherungsarten können Beträge für eine Selbstbeteiligung vereinbart werden.
Mit einer Vollkasko-Versicherung sind zusätzlich zu den Teilkasko-Leistungen auch selbstverschuldete Schäden oder mutwillige Zerstörungen durch Dritte am Fahrzeug abgedeckt.
Der eingeschlossene Abschluss einer Kraftfahrt-Unfallversicherung für Fahrer und Insassen sowie einer Auslands-Schadenschutz-Versicherung ist möglich.
Besonders Halter sehr teurer Fahrzeuge sollten vor einem Wechsel prüfen, ob der auserwählte Versicherer den gewünschten Kasko-Schutz gewährt, da dies aufgrund der Freiwilligkeit nicht zwingend erfolgen muss.
Ein- und Rückstufung
Die Einstufung in den jeweiligen Tarif, erfolgt in der Haftpflicht- und Kaskoversicherung entsprechen des Wohnsitzes des Halters nach Tarifgruppen und je nach aufgetretenen Schäden in Schadenfreiheitsklassen. Bei letzteren ist bei Rückstufungen nach einem Schadensfall interessant, welche Beitragsänderungen dadurch bei dem entsprechenden Anbieter entstehen, da die Rückstufung nicht einheitlich geregelt ist.
Sonderkündigungen
Nach Ablauf der regulären Kündigungsfrist hat der Versicherte das Recht, innerhalb von vier Wochen nach einer bekannt gegebenen Beitragserhöhung, seinem bisherigen Versicherer den Vertrag zu kündigen. Die Versicherung kann auch gewechselt werden, wenn eine Neuzulassung erfolgt oder nach einem Schadensfall.
Wer also seine Haushaltskasse nicht mehr als nötig belasten möchte oder wer mit den Leistungen seines bisherigen Versicherers nicht zufrieden ist, der sollte schon die jährliche Gelegenheit nutzen, um sich über die Palette der angebotenen Tarife und Leistungen zu informieren. Erscheint ein Wechsel angebracht, ist der damit verbundene Aufwand, im Vergleich zu der möglichen Einsparung oder Leistungsverbesserung, sehr gering und unkompliziert.
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