« Die Finanzkrise – Deutsche Unternehmen stecken in der Finanzkrise | Home | Dax mit Verlusten von über 20 % auf Wochensicht »
Gesundheitsfonds ab dem 01.09 wirksam
Von admin | 10.Oktober 2008
Ab dem 1. Januar 2009 wird der Gesundheitsfonds wirksam. Viele Versicherte fragen sich, welche Änderungen sich aus der Reform und der Umorganisation der Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen für sie ergeben. Häufig werden negative Auswirkungen der Reform befürchtet: Ergebnisse einer Umfrage des Marktforschungsinstituts Psychonomics zeigen, dass etwa 65 Prozent der Versicherten mit einem deutlich höheren Beitragssatz rechnen und etwas mehr als 50 Prozent Kürzungen der Leistungen erwarten.
Seit einigen Tagen ist klar: Der neue Einheitsbeitrag ab 1. Januar 2009 beträgt 15,5 Prozent und liegt damit deutlich höher als der aktuelle durchschnittliche Beitrag von 14,9 Prozent. Zwar wird der Beitrag bei allen zur Zeit noch bestehenden 218 gesetzlichen Krankenkassen mit dem Einheitsbetrag gleich sein, lange noch nicht gleich werden aber die Leistungen sein. So gibt es neben dem gesetzlichen Leistungskatalog der Krankenkassen auch weiterhin zahlreiche Sonderkonditionen – je nach Kasse. Da es jedoch nach Auskunft der Verbraucherzentrale Frankfurt/Main kein zentrales Verzeichnis gibt, ist das Angebot der mehr als 200 Kassen sehr unübersichtlich und ein Vergleich schwierig.
Bereits in seiner Entwicklungsphase wurde der Fonds von vielfältiger Kritik nicht nur durch Parteien, sondern auch durch Gewerkschaften und Verbände begleitet. Während DGB-Chef Michael Sommer schon vor einigen Monaten befürchtete, dass der neue Einheitsbeitrag vor allem Geringverdiener belastet, wurde der Gesundheitsfonds von Josef Schlarmann, Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU, als „bürokratisches Monster“ bezeichnet. Schlarmann forderte: „Wer den Weg in die Staatsmedizin stoppen will, muss endgültig auf den Fonds verzichten.“ Trotz aller Kritik ist der Gesundheitsfonds inzwischen gesetzlich vereinbart worden.
In den neuen Topf des Gesundheitsfonds fließen die Beiträge der Krankenversicherten und der Arbeitgeber, sowie die Zuzahlungen der Patienten und Steuermittel. Im Jahr 2009 wird die Gesamtsumme etwa 160 Milliarden Euro betragen, die vom Bundesversicherungsamt an die gut 200 Krankenkassen verteilt wird. Für jeden Versicherten bekommen die Krankenkassen je nach Alter, Krankheit und Geschlecht zudem Zu- oder Abschläge. Beispielsweise bekommt eine Kasse für Patienten mit einer von 80 schweren Krankheiten, die kostenintensive Behandlung erfordern, Zuschläge. Neu ist ein kompliziertes Ausgleichssystem, der sogenannte morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich. Mit diesem Instrument sollen Unterschiede im sogenannten Versichertenbestand der einzelnen Krankenkassen (so gibt es beispielsweise Kassen mit relativ vielen älteren und kranken Versicherten und andere mit eher jüngeren und gesünderen Mitgliedern) ausgeglichen werden.
Teuer werden könnte es für Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse, die mit dem ihr zugeteilten Geld nicht auskommt. In diesem Fall ist die Kasse berechtigt, Zusatzbeiträge zu erheben. Wie das Gesundheitsministerium mitteilte, darf ein solcher Zusatzbeitrag höchstens 1 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten betragen.
Da sich nach Ansicht des Gesundheitsministeriums die Krankenkassen jetzt intensiver für die Qualität und die Wirtschaftlichkeit ihrer Leistungen engagieren müssen, wird es zu immer mehr Fusionen unter den Krankenkassen kommen. Dies wird nach Meinung der Gesundheitsministerin langfristig zu Kosteneinsparungen führen.
Topics: Gesetzliche Krankenversicherung | Kein Kommentar »
