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Insassen-Unfallversicherung: Ist sie wirklich nötig?
Von admin | 24.Oktober 2008
Zwar besitzen etwa 4,4 Millionen Verbraucher in Deutschland eine Insassen-Unfallversicherung, doch ist es in fast allen Fällen fraglich, ob diese Art der Versicherung nötig ist. Viele Experten gehen davon aus, dann man sich mit anderen Versicherungen besser gegen mögliche Schadensfälle absichert, nicht wenige Fachleute bezeichnen die Insassen-Unfallversicherung sogar als überflüssig: eine Police, die niemand braucht?
Eine Insassen-Unfallversicherung bietet dem Fahrer und allen weiteren Mitfahrern eines Kraftfahrzeugs Schutz gegen bleibende Schäden, die bei einem Autounfall entstanden sind. Dies erscheint zunächst sehr sinnvoll, bei näherer Untersuchung stellt sich diese Art der Versicherung jedoch eher als unnötig heraus, da die Insassen-Unfallversicherung fast ausschließlich Risiken abdeckt, die schon durch andere Versicherungen abgedeckt sind. Fachleute wie Martina Brehme von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg raten daher von der Insassen-Unfallversicherung ab.
Wenn bei einem Verkehrsunfall jemand verletzt wird oder ein Auto beschädigt wird, so übernimmt in fast allen Fällen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten.
Nach Einschätzung von Versicherungsexpertin Brehme sichert man sich selbst in folgenden Fällen, die von Versicherungsvertretern gerne als Argumente für eine Insassen-Unfallversicherung genutzt werden, besser mit einer privaten Unfallversicherung ab:
- Der Schadensverursacher ist ein Verkehrsteilnehmer, der keine private Haftpflicht hat. Hier springt die Insassen-Unfallversicherung ein, sollte der Verursacher den Schaden nicht ersetzen können. In diesem Fall ist es aber sinnvoller, eine Forderungsausfalldeckung der eigenen Haftpflichtversicherung anzuschließen – diese zahlt in ähnlich gearteten Fällen auch jenseits von Verkehrsschadensfällen.
- Wenn ein Unfallverursacher Fahrerflucht begeht und nicht gefunden werden kann, so zahlt die Insassen-Unfallversicherung für bleibende Schadensfolgen. Jedoch: In diesem Fall wird der Geschädigte auch durch den Verein Verkehrsopferhilfe unterstützt, dem sämtliche Kfz-Haftpflicht-Assekuranzen in Deutschland angehören. Dieser Verein zahlt bei Personenschäden bis 7,5 Millionen Euro, bei Sachschäden bis eine Millionen Euro.
Nach Auskunft von Martina Brehme (Verbraucherzentrale Baden-Württemberg) kann sich der Verbraucher gegen alle Risiken besser mit einer privaten Unfallversicherung absichern. Die Kosten für diese Versicherungsart sind zwar höher, sie hat aber auch nicht für Autounfälle, sondern für alle Arten von Unfällen wie beispielsweise im Sport oder im Haushalt Gültigkeit.
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