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Lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung?
Von admin | 6.November 2008
Die Frage lässt sich in den meisten Fällen leicht mit „Ja“ beantworten: Angesichts der Tatsache, dass die Mittel der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung niemals alle Kosten der Pflege deckt, lassen sich entsprechende Defizite nur mit privater Vorsorge ausgleichen. Und: Wer möchte schon den eigenen Kindern im Alter finanziell zur Last fallen? Seit einiger Zeit gibt es ein vielfältiges Angebot an freiwilligen Pflegezusatzversicherungen. So manche Billigangebote locken – sollten jedoch vor Vertragsabschluss genau überprüft werden.
Einige sehr preisgünstig erscheinende Angebote beinhalten Nachteile für den Versicherten:
- Viele Billigofferten enthalten Klauseln, die im Abstand von drei oder sechs Monaten immer wieder neue Nachweise der Pflegebedürftigkeit fordern, bei einigen Pflegezusatzversicherungen bekommt der Bedürftige erst drei Monate nach dem Eintritt des Versicherungsfalls die Leistungen, bis zu diesem Zeitpunkt müssen die entstehenden Kosten aus eigener Tasche gezahlt werden.
- Viele der relativ preisgünstigen Angebote umfassen nicht die Pflegestufe 1, einige sogar nicht die Pflegestufe 2. Bei dieser Art der freiwilligen Pflegeversicherungen gibt es Leistungen nur für Versicherte der Pflegestufe 3 – dies sind aber durchschnittlich nur drei Prozent aller Pflegebedürftigen.
- Wie Untersuchungen zeigen, gibt es auch Versicherungsanbieter, die unter bestimmten Umständen nicht lebenslang Leistungen garantieren. Dies kann dazu führen, dass der Bedürftige im weit fortgeschrittenen Alter ohne Versicherungsschutz ist.
- Einige Anbieter von freiwilligen Pflegezusatzversicherungen stellen bei Vertragsabschluss Fragen nach Vorerkrankungen und dem Gesundheitsstatus, die oft nicht eindeutig beantwortet werden können – Streit ist hier im Versicherungsfall oftmals die Folge.
Eine gute Pflegezusatzversicherung ist beispielsweise an folgenden Eigenschaften zu erkennen:
- Der Versicherungsanbieter verzichtet in den ersten drei Jahre des Vertrages auf sein Kündigungsrecht.
- Beim Eintritt des Pflegefalls muss der Bedürftige keinen Beitrag mehr zahlen.
- Im Falle von steigenden Kosten für die Pflege hat der Versicherte die unwiderrufliche Möglichkeit, ohne Risikozuschläge und ohne eine weitere Prüfung des Gesundheitsstatus die vereinbarten Leistungen zu erhöhen.
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