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KFZ-Versicherung: Schaden selbst bezahlen?
Von admin | 12.November 2008
Bis Ende November können die Verbraucher ihre Kfz-Versicherung wechseln, zahlreiche relativ günstige Angebote locken. Doch bei vielen billigeren Versicherungen gilt: Die Police ist so lange günstig, bis es zu einem Schadensfall kommt. Zahlt nämlich der Kfz-Versicherer den Schaden, so geht der Schadenfreiheitsrabatt verloren. Es kann daher lukrativ sein, wenn Schäden bis zu einer bestimmten Höhe selbst gezahlt werden. Zuvor sollte eine exakte Rechnung aufgestellt werden.
Es scheint offensichtlich, dass jeder Autohalter das Ziel hat, eine möglichst günstige Kfz-Versicherung abzuschließen und dieser Versicherer soll auch möglichst großzügig sein, wenn es einmal zu einem Unfall kommt. Das Marktforschungsinstitut Forsa kommt durch eine Untersuchung zu dem Ergebnis, dass etwa 53 Prozent der Autofahrer eine billigeren Beitrag einem umfangreichen Versicherungsschutz vorziehen. Nach Ansicht des Bundes der Versicherten kann diese Haltung allerdings dazu führen, dass der Versicherte am Ende noch draufzahlt. Denn zumeist ist es so, dass die vergleichsweise günstigen Angebote im Bereich der Kfz-Versicherung nur so lange günstig sind, wie es nicht zu einem Schadensfall kommt. Bedenkt man, dass statistisch gesehen ein Autofahrer alle zwölf Jahre einen Unfall hat, so erscheint eine genaue Rechnung sinnvoll.
Hat es gekracht, so wird eine zuvor günstige Versicherung wesentlich teurer: Die Versicherungsanbieter reduzieren den über viele Jahre „erfahrenen“ Schadenfreiheitsrabatt, so dass der Beitrag wesentlich steigt – manchmal sogar auf das Fünffache, je nach den Regeln, die der Versicherer für eine Rückstufung aufgestellt hat. Einige Versicherungsunternehmen zeigen sich dabei sogar sehr radikal: sie lassen ihre Kunden nicht nur um eine oder zwei Schadenfreiheitsklassen tiefer rutschen, sondern gleich um fünf bis sieben! Entsprechend steigen die Beiträge. So ein Rückschlag ist nur mit sehr vielen unfallfreien Jahren wieder auszugleichen, erst dann wird wieder die alte günstige Stufe erreicht.
Die Kfz-Versicherten sollten daher darauf achten, dass sie ihren persönlichen Schadenfreiheitsrabatt solange wie möglich schützen sollten. So sollte nach einem selbst verschuldeten Unfall eine genaue Rechnung aufgestellt werden: Ist es vielleicht langfristig gesehen günstiger, den Schaden selbst zu bezahlen statt die Versicherung in Anspruch zu nehmen? Wenn es zum Schadensfall gekommen ist, sollte sich der Autofahrer von seinem Versicherungsunternehmen ausrechnen lassen, auf welche Weise er zurückgestuft würde, wenn der Versicherer die Kosten übernimmt. In zahlreichen Fällen lohnt es sich, die Kosten für die Behebung eines Schadens selbst zu zahlen. Dies soll an folgendem Beispiel aufgezeigt werden: Ein junger Autofahrer ist in Schadenfreiheitsklasse 2 eingestuft, er zahlt für seine Kfz-Versicherung einen Jahresbeitrag von 1000 Euro. Nachdem er einen Unfall verursacht hat, stuft ihn sein Versicherer von der Schadenfreiheitsklasse 2 runter auf die Klasse 0,5. Der Beitrag seiner Police würde in diesem Fall für das nächste Versicherungsjahr 1647 Euro betragen. Ohne den Schadensfall würde der junge Autofahrer einen weiteren Schadenfreiheitsrabatt erhalten und im nächsten Jahr nur 824 Euro zahlen. Da es einige Jahre in kostenintensiveren Beitragsklassen dauern würde, bis der Fahrer wieder seinen alten Beitrag erreicht hat, lohnt es sich den Schaden selbst zu zahlen, wenn dessen Summe unter der Summe liegt, die sich aus den sich erhöhenden Versicherungsbeiträgen ergibt, falls die Versicherung für den Schaden aufkommt.
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