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Versicherungen: Beschwerden sind oft erfolgreich
Von admin | 18.November 2008
Bei Unzufriedenheit beispielsweise über fehlende Leistungen einer Kfz-Versicherung, die diese im Schadensfall nach Ansicht des Versicherten zu erbringen hätte, oder auch bei Schwierigkeiten bei der Kündigung einer Lebensversicherung, reichen immer mehr Versicherte Beschwerde ein. Zwar müssen sie häufig einen langen Atem haben, doch liegen die Erfolgsaussichten im Bereich der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Kfz-Versicherungen immerhin bei etwa 40 Prozent, wie der Ombudsmann der Versicherungen, Günter Hirsch, der Zeitung Tagesspiegel mitteilte. Sollte das Versicherungsunternehmen nicht zufriedenstellend auf eine Beschwerde reagieren, so bleibt dem Verbraucher die Möglichkeit, seine Beschwerde an die BaFin oder an einen Ombudsmann weiterzuleiten.
Während bei den oben genannten Versicherungsarten die Erfolgsaussichten bei nahezu 40 Prozent liegen, sind im Bereich der Lebensversicherungen hingegen nur ungefähr 14 Prozent der Beschwerden erfolgreich. Dies liegt nach Ansicht von Günther Hirsch, Ombudsmann der Versicherungen, vor allem daran, dass viele kritische Anfragen und Beschwerden im Bereich der Lebens- und Rentenversicherung auf einer gewissen Undurchsichtigkeit und Unkenntnis dieser oftmals sehr komplexen Versicherungsprodukte basieren.
Der erste Schritt einer Beschwerde sollte immer die direkte Eingabe bei dem betreffenden Versicherungsunternehmen sein (die Beschwerde sollte schriftlich an die Geschäftsleitung gerichtet werden), in einem nächsten Schritt kann sich der Versicherte an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden. Die BaFin kann beispielsweise prüfen, ob sich ein Versicherungsunternehmen rechtlich korrekt gegenüber seinen Kunden verhält oder ob möglicherweise aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen den Versicherungsanbieter zu ergreifen sind. Die Beschwerde über die Versicherung, die an die BaFin geleitet wird, sollte Informationen über die Art der Versicherung beinhalten, ebenso die Versicherungsnummer und Kopien des Schriftwechsels mit dem Versicherer, sowie Vertragsunterlagen und die für den Vertrag geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthalten.
Neben der BaFin kann sich der Versicherte auch an einen Ombudsmann wenden, da sich die meisten Versicherungsunternehmen einem privaten Streitschlichter unterworfen haben. Für den Beschwerdeführer ist dieses Verfahren kostenlos (bis auf die Kosten von Porto, Telefon, Kopien usw.).
BaFin und Ombudsmann sind gute Möglichkeiten, die oftmals kostenintensive Klärung vor Gericht vermeiden zu können. Sollte der Versicherte nicht mit den Entscheidungen von BaFin oder Ombudsmann einverstanden sein, so bleibt immer noch der Gang zum Rechtsanwalt und gegebenenfalls zum Gericht.
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