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Pflegeversicherung: Nicht alle fordern ihre Rechte ein

Von admin | 26.November 2008

Durch die Pflegereform, die bereits am 14.03.08 vom Bundestag beschlossen wurde, haben zahlreiche Menschen mehr Ansprüche auf finanzielle Leistungen bekommen. So bekommen Demenzkranke früher finanzielle Hilfen. Seit dem 1. Juli haben Angehörige die Möglichkeit einen Antrag auf Unterstützung bei ihrer Pflegekasse zu stellen. Diese Leistungen werden auch dann gewährt, wenn bereits ein Bedarf auf Betreuung besteht, der Kranke aber noch nicht in eine Pflegestufe eingeordnet wird.

Die Zahl der an Alzheimer erkrankten Bürger steigt an – dies begründet schon alleine die Tatsache der immer älter werdenden Bevölkerung. Da Demenzkranke bis zum 1. Juli erst dann Leistungen der Pflegeversicherung erhielten, wenn sie mindestens in Pflegestufe 1 eingeordnet wurden, ist die Reform schon eine deutliche Besserung für die Patienten und ihre Angehörigen. Seit dem Juli haben die an Demenz erkrankten Menschen auch Anspruch auf finanzielle Leistungen, wenn der körperliche Pflegeaufwand nicht für die erste Pflegestufe reicht. Solche Fälle ergeben sich beispielsweise, wenn ein Demenzkranker sich zwar noch alleine anziehen kann, seine Vergesslichkeit aber schon so groß ist, dass er nicht mehr alleine leben kann.

Wie der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) jetzt mitteilte, kann jeder dritte Pflegebedürftige die Zusatzleistungen für Demenzkranke in Anspruch nehmen. Nach Auskunft des MDKs hat sich diese Zahl aus der Auswertung 315.000 Anträgen auf Pflegebedürftigkeit im dritten Quartal 2008 ergeben. Es sei aber noch nicht klar, ob und in welchem Umfang die Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen werden. In der Regel bestehen die Leistungen aus einem Grundbetrag von 100 Euro pro Monat, in einzelnen Fällen ist auch ein höherer Betrag von 200 Euro möglich. Von diesem Geld kann beispielsweise eine stundenweise Betreuung der pflegebedürftigen Patienten bezahlt werden, die die Angehörigen etwas entlastet.

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