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Zusatzbeiträge werden 2011 nur gering ausfallen
Von admin | 15.November 2010
Die neue Regelung der Zusatzbeiträge
In Zukunft werden steigende Kosten nicht mehr von Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch finanziert, sondern von den Versicherten durch Zusatzbeiträge getragen werden. Anders als bisher werden diese Zusatzbeiträge der Krankenkassen nicht mehr einkommensabhängig sein, sondern in Form einer für alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung gleichen Pauschale erhoben. Darüber hinaus entfällt die bisherige Begrenzung der Höhe dieser Beiträge. Die Versicherten sollen durch einen Sozialausgleich vor einer finanziellen Überforderung geschützt werden. Übersteigt der durchschnittlich von den gesetzlichen Krankenversicherungen erhobene Zusatzbeitrag zwei Prozent des individuellen Einkommens, wird die Differenz aus Steuermitteln erstattet.
Im Jahr 2011 vermutlich nur geringe Zusatzbeiträge
Im Jahr 2011 werden nach gegenwärtigen Prognosen nur wenige Krankenversicherungen Zusatzbeiträge erheben. Es wird sogar damit gerechnet, dass einige der Krankenversicherung auf Zusatzbeiträge verzichten, die sie bislang nach der alten Regelung bereits erheben. Dies liegt an der Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrags von 14,9 % auf 15,5 %, die zum 01.01.2011 wirksam wird. Dies wird nach der jetzt gültigen Rechtslage die letzte Erhöhung sein, die auch von den Arbeitgebern mitfinanziert wird. Kurzfristig wird durch diese Beitragserhöhung der gestiegene Finanzbedarf der gesetzlichen Krankenversicherungen gedeckt, weswegen Zusatzbeiträge zunächst nicht erforderlich sein werden. Längerfristig werden die steigenden Kosten des Gesundheitssystems jedoch voraussichtlich dazu führen, dass alle Krankenversicherungen solche Beiträge erheben müssen. Die Zusatzbeiträge werden nach gegenwärtigen Prognosen rasch ansteigen, weswegen vermutlich bereits in zwölf Jahren nahezu jeder gesetzlich Versicherte Anspruch auf den Sozialausgleich haben wird.
Fazit
Da künftige Kostensteigerungen im Gesundheitssystem ausschließlich über Zusatzbeiträge finanziert werden sollen, werden alle gesetzlichen Krankenversicherungen diese Beiträge erheben müssen. Aufgrund der letztmaligen Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes zum 01.01.2011 wird dies jedoch in den meisten Fällen erst ab 2012 der Fall sein.
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