Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung gehört zum deutschen Sozialversicherungssystem. Sie eine solidarische Versicherung, die ihren Mitgliedern Sachleistungen gewährt, sich selbst verwaltet und finanziert sich aus den Beiträgen der Mitglieder und denen der Arbeitgeber. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten des einzelnen Versicherten erbracht. Es gibt einen einheitlichen Leistungskatalog und die Leistungen werden ausschließlich nach dem medizinischen Bedarf des Versicherten gewährt. Familienangehörige von gesetzlich Versicherten, die kein eigenes Einkommen beziehen, können in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mit versichert werden. Etwa 85 Prozent der Bevölkerung sind in Deutschland gesetzlich versichert.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden nach dem Sachleistungsprinzip gewährt, das heißt, kein Versicherter muss, wenn er einen Arzt besucht oder in ein Krankenhaus geht, dafür bezahlen. Ausgenommen sind die im Leistungskatalog festgelegten Zuzahlungen und natürlich die einmal im Quartal zu entrichtende Praxisgebühr.
Leistungserbringer sind die gesetzlichen Krankenkassen, die in Form von Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert sind und sich selbst verwalten. Derzeit gibt es sieben verschiedene Arten von Krankenkassen, die meistens bundesweit präsent sind. Dazu gehören die Angestelltenkrankenkassen, die AOK-en, die Betriebskrankenkassen, die Knappschaft, die Innungskrankenkassen und landwirtschaftliche Krankenkassen. Der Großteil der Krankenkassen steht allen Versicherten offen. Lediglich die landwirtschaftlichen Krankenkassen und ein Teil der Betriebskrankenkassen sind nicht für jeden Versicherten frei zugänglich. Bis zum Ende dieses Jahres zahlen die gesetzlich Versicherten je nach dem, bei welcher Krankenkasse sie versichert sind, noch unterschiedliche Beitragssätze, die zwischen 12 und fast 17 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens liegen. In der Regel trägt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrages. Ab 2009 tritt ein weiterer Schritt in der Gesundheitsreform in Kraft, dann erfolgt die Zahlung der Beiträge für alle Versicherten einheitlich und wird innerhalb der Krankenkassen umgelegt.
Inwieweit ein Arbeitnehmer verpflichtet ist, sich gesetzlich zu versichern ist abhängig von der Höhe seines Einkommens. Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich neu festgelegt und liegt 2008 bei 48.150 Euro Jahreseinkommen. Alle Beschäftigten, deren Einkommen unter diesem Betrag liegt, müssen sich gesetzlich versichern. Wer ein Jahresarbeitseinkommen erzielt, das darüber hinaus geht, der kann wählen, ob er in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwillig versichertes Mitglied bleiben möchte oder ob er in eine private Krankenversicherung wechseln möchte. Auch Selbstständige und Freiberufler können sich in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern.
