Haftpflichtversicherung
Der klassische, ständig von Versicherungsvertretern beschriebene Fall der Reinigungskraft, die durch schuldhafte Fahrlässigkeit eine teure chinesische Vase in einen Scherbenhaufen verwandelt, dürfte bekannt sein. Hier handelt es sich um einen Sachschaden. Solche und andere Vorfälle werden bedingt von der Haftpflichtversicherung finanziell aufgefangen. Der Sinn der Haftpflichtversicherung ist bekanntlich, dass die Schadensersatzkosten des Verursachers oft sehr hohe Geldbeträge sind, die aus eigenen Mitteln im Gesamtsatz kaum tragbar sind. Man zahlt also ratenweise im Voraus. Der Versicherungszweig hat den Markt und die Notwendigkeit erkannt und bietet zur privaten Schadensdeckung weitere Haftpflichtversicherungen für Tiere wie Hunde und Pferde, Berufe und Tätigkeiten, verschiedene Hobbys wie Jagd und für Kfz, welche vorgeschrieben ist. Weiteres sind Bauherren-, Haus- und Grund-, Vormund-, Gewerbe- und Industriehaftpflichtversicherungen.
Ausgeschlossen sind hier beispielsweise vorsätzlich herbeigeführte Sach- und Personenschäden, die durch Anzeige bei der Polizei anders geregelt werden, Angelegenheiten innerhalb der Familie und Umweltschäden wie Strahlen und auch Asbestschäden. Schadensabdeckung und Ausschlüsse sind in den jeweiligen Versicherungspapieren, Policen genannt, detailliert aufgeführt.
Die Dauer der Versicherungsverhältnisse ist mehrjährig oder fortdauernd, wenn nicht zum vereinbarten oder vorgegebenen Zeitpunkt rechtzeitig oder durch Vertragsbruch gekündigt wird. Weiterhin kann eine Kündigung beiderseits erfolgen, wenn ein Schadensfall reguliert oder abgelehnt wird. Bei Beitragserhöhungen steht dem Versicherungsnehmer das außerordentliche Kündigungsrecht oder die so genannte Sonderkündigung zu.
Die Gegenüberstellung von Kosten und Nutzen ist je nach Risiko wie z.B. bei Jagd und Kfz zu betrachten. Wie oft man in diese Schadensfallsituation kommt, hängt teilweise von jedem selbst ab. Für Personen, die z.B. beruflich außerhalb der eigenen Wohnung tätig sind und/ oder auch für Gesundheit und gar Leben anderer Verantwortung tragen, ist die jeweilige Haftpflichtversicherung auf jeden Fall erforderlich. Oft sind Versicherungsnachweise gar vorzulegen. In den Bereichen des Hochrisikos wie auch z.B. Rechts- und Wirtschaftsberatung, Bewachung und auch Schausteller sind evtl. Beiträge nachzuzahlen.
Im Falle, dass der Schädiger meist aus finanziellen Gründen nicht haftpflichtversichert ist, gibt es Sonderregelungen bei vielen Versicherungsanbietern z.B. die Übernahme der Schadenskosten auf Basis eines gerichtlich verfügten einklagbaren Titels. Rechnerisch gesehen wird der Schadensfall etwa so behandelt, als wäre der Schädiger selbst haftpflichtversichert. Der Abschluss der verschiedenen Haftpflichtversicherungen bleibt bis auf die Kfz-Haftpflicht und andere nachweispflichtigen Versicherungen persönliches Ermessen.
