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Kfz-Versicherung

Der Begriff Kfz-Versicherung bezeichnet viele Arten von Versicherungen, welche alle die Eigenschaft beinhalten irgendetwas im Bereich eines Pkws zu schützen. Die Kfz-Versicherung bezieht sich jedoch nicht nur auf Pkw und Lkw, sondern auch auf Roller, Mofas, Trikes, Motorräder und Traktoren, kurz gesagt auf alles motorisierte.

Die bekanntesten Versicherungen

Die bekanntesten Kfz-Versicherungen sind wohl die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Kaskoversicherung, der Schutzbrief, die Insassenunfallversicherung und die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Unterschieden wird zwischen Versicherungen, deren Abschluss gesetzlich vorgeschrieben ist und Versicherungen, welche optional hinzugebucht werden können. Alle Versicherungen dienen dem finanziellen Schutz von Unfallgeschädigten, auch im Falle eines Todes durch einen Autounfall, sind die Hinterbliebenen zumeist durch eine Lebensversicherung versorgt. Unterschieden wird bei der Kaskoversicherung zwischen der Voll- und Teilkasko-Versicherung, durch Erhöhung der Beiträge, bezahlt die Versicherung bereits schon bei kleinen Schäden am Auto.

Der Abschluss von Versicherungen

Die Kfz-Versicherung kann generell bei einem beliebigen Versicherungsvertreter abgeschlossen werden, sie wird grundsätzlich privat abgeschlossen, staatliche Institutionen versichern nicht. Die Höhe des monatlichen bzw. jährlichen Beitrages richtet sich nach der Art des Fahrzeuges sowie dessen Alter und Automobilmarke. In der Regel muss ein neuer Versicherungsnehmer mit einem hohen Beitrag rechnen, im Laufe der Zeit sinkt der Beitrag. Insbesondere wenn in den vergangenen Versicherungsjahren keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, sinkt der zu entrichtende Betrag. Falls ein Fall eintritt und irgendwelche Leistungen in Anspruch genommen werden, muss der Versicherungsnehmer damit rechnen, dass sein Betrag aufgestockt wird.

Gültigkeit von Versicherungen

Einige Versicherungen sind immer gültig, viele Versicherungen können aufgrund von Vergehen jedoch auch ihre Gültigkeit verlieren. Bei Kfz-Versicherungen müssen die Versicherungsgeber in vielen Fällen zahlen, auch wenn der Versicherungsnehmer den Vertrag gebrochen hat und beispielsweise einen Unfall unter Alkoholeinfluss gebaut hat.